Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesvergabegesetz 2002
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 99/2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2006Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 99 aus 2002, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2 § 45Artikel 2, Paragraph 45
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Text
Statistische Verpflichtungen
§ 45.Paragraph 45,
(1)Absatz eins,Die in Anhang V genannten vergebenden Stellen und Auftraggeber haben bis zum 31. August jedes Jahres dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Weiterleitung an die Kommission statistische Aufstellungen über die im vorangegangenen Jahr vergebenen Aufträge zu übermitteln.Die in Anhang römisch fünf genannten vergebenden Stellen und Auftraggeber haben bis zum 31. August jedes Jahres dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zur Weiterleitung an die Kommission statistische Aufstellungen über die im vorangegangenen Jahr vergebenen Aufträge zu übermitteln.
(2)Absatz 2,Sobald die Kommission nähere Regelungen über die Art und Weise der Erfüllung der statistischen Verpflichtungen festgelegt hat, hat die Bundesregierung mit Verordnung nähere Bestimmungen über die zu übermittelnden statistischen Angaben zu erlassen, um insbesondere eine Einschätzung der Ergebnisse der Anwendung dieses Gesetzes zu ermöglichen. In der Verordnung sind insbesondere nähere Festlegungen zu treffen über Angaben betreffend den geschätzten Gesamtwert der vergebenen Aufträge im Unterschwellenbereich durch in Anhang V erwähnten vergebenden Stellen und Auftraggeber.Sobald die Kommission nähere Regelungen über die Art und Weise der Erfüllung der statistischen Verpflichtungen festgelegt hat, hat die Bundesregierung mit Verordnung nähere Bestimmungen über die zu übermittelnden statistischen Angaben zu erlassen, um insbesondere eine Einschätzung der Ergebnisse der Anwendung dieses Gesetzes zu ermöglichen. In der Verordnung sind insbesondere nähere Festlegungen zu treffen über Angaben betreffend den geschätzten Gesamtwert der vergebenen Aufträge im Unterschwellenbereich durch in Anhang römisch fünf erwähnten vergebenden Stellen und Auftraggeber.
Zuletzt aktualisiert am
27.01.2015
Dokumentnummer
NOR40031807